4 Dezentralität

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… ist als Gegenbegriff zur Zentralisierung zu sehen und meint die Gleichverteilung von Macht unter verschiedenen Personen, Gruppen und →Kommunen. Systeme in denen es mehrere Entscheidungsebenen, Sektionen oder Dimensionen gibt, sind deswegen nicht zwangsläufig dezentral organisiert. Dezentralität verlangt stattdessen eine Entscheidung zu ihr, als →Organisationsprinzip, welches eine Gesellschaftsform ermöglicht, welche vielfältig, aber nicht beliebig, ist. Akute Situationen geben kann, in denen eine zuvor legitimierte Instanz aufgrund ihrer spezifischen Kompetenz bestimmte Entscheidungen „zentral“ fällen kann, widerspricht nicht der Dezentralisierung an sich.

Welche Systeme und Ordnungen zu welchen Graden dezentral organisiert werden können, hängt auch von äußeren Bedingungen ab. Tendenzen zur Zentralisierung können dabei immer wieder auftauchen, weswegen Mechanismen und Verfahren etabliert werden müssen, um Dezentralität zu gewährleisten.